Einbahnregelung für Polcher Straße in Ochtendung
Update: Die Einbahnstraße verläuft Richtung Ortsausgang bis zur Einmündung der K 94 in die L 117 und gilt nicht für Busse. Diese fahren mit einer Ausnahmegenehmigung weiter wie bisher. Für alle anderen ist die Umleitung ausgeschildert. Sie führt über die L 52 und L98 über Wolken und Bassenheim sowie für den Schwerlastverkehr über die A48 und A 61, Abfahrt Plaidt. Die neue Regelung gilt, sobald die Schilder aufgestellt wurden, spätestens aber ab Freitag dieser Woche.
Der LBM richtet zwischen der Ortslage Ochtendung und der L 117 eine Einbahnstraßenregelung der „Polcher Straße“ in Richtung L 117 ein. Damit sollen die Anlieger entlastet werden. Seit Beginn der Instandsetzungsarbeiten an der Überführung der L 117 erfährt die Ortslage Ochtendung besonders im Bereich der Kreisstraße 94 „Polcher Straße“ einen erheblichen Anstieg des Verkehrsaufkommens – insbesondere des Schwerlastverkehrs. Der LBM Cochem-Koblenz bittet um Verständnis für die Unumgänglichkeit der Baumaßnahme und die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.